Verbrauchsteuern
Die Verbrauchsteuern sind die bedeutendsten Einnahmen der Zollverwaltung.
Der Zoll nimmt sämtliche durch Bundesgesetze geregelten Verbrauchsteuern
ein und verwaltet das Branntweinmonopol. Mit einem Anteil von über
16 % am Gesamtsteueraufkommen stellen sie einen wichtigen Beitrag zum
Staatshaushalt dar.
Ölförderanlage
Begriff
Die Verbrauchsteuern sind Abgaben, die den Verbrauch oder Gebrauch
bestimmter Waren belasten. Aus Gründen der Zweckmäßigkeit
und der Verwaltungsökonomie werden die Verbrauchsteuern aber beim
Hersteller oder beim Händler erhoben. Diesen wird dabei grundsätzlich
die Möglichkeit eingeräumt, die Steuer über den Kaufpreis
auf den Verbraucher abzuwälzen. Die Verbrauchsteuern zählen
daher zur Gruppe der indirekten Steuern.
Mit einem Aufkommen von rund 66,5 Mrd. EUR im Jahr 2004 sind die Verbrauchsteuern
die wichtigsten Einnahmen, die der Zoll heute erhebt. Der Zoll nimmt
sämtliche durch Bundesgesetze geregelten und allein dem Bund zustehenden
Verbrauchsteuern, aber auch die den Ländern zustehende Biersteuer
ein. Außerdem verwaltet er gemeinsam mit der Bundesmonopolverwaltung
für Branntwein das deutsche Branntweinmonopol.
Bestehende Verbrauchsteuern
Zu den in Deutschland erhobenen Verbrauchsteuern gehören gegenwärtig:
* Mineralölsteuer
* Tabaksteuer
* Stromsteuer
* Branntweinsteuer
* Alkopopsteuer
* Biersteuer
* Schaumwein-/Zwischenerzeugnissteuer
* Kaffeesteuer
Bedeutung
Die Verbrauchsteuern stellen einen wichtigen Beitrag zum Staatshaushalt
dar. Ihr Anteil am Gesamtsteueraufkommen beträgt über 16 %.
Die besondere Erhebungstechnik und die geringe Zahl der Steuerschuldner
führt unter Kostengesichtspunkten zu einem verhältnismäßig
geringen Verwaltungsaufwand.
Quelle: www.zoll.de